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Channel: Die Online-Durchsuchung – Seite 21 – Burks' Blog – in dubio pro contra. De omnibus dubitandum.
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Passwörter, voller Hass

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Bei Heise und auch anderswo las ich über das neue Gesetz, das sich gegen bestimmte Gefühle und Gefühlsäußerungen richtet, aber mit Technischem verknpüft ist: Das Paket besteht aus dem “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”, das am Samstag in weiten Teilen in Kraft tritt, sowie dem ab Freitag geltenden “Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“.

Sie versuchen es immer wieder. Man muss wissen, dass ursprünglich geplant war, die Sache ohne richterlichen Beschluss durchziehen zu lassen. Allein schon die Chuzpe, dass das Justizministerium das versucht hat, spricht schon Bände. Interessant ist auch diese Passage: Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Google, Facebook, Tinder & Co. müssen sensible Daten von Verdächtigen wie IP-Adressen und Passwörter künftig an Sicherheitsbehörden herausgeben.

Das wird natürlich lustig, wenn sich etwa Facebook weigerte. Und will das Gesetz auch auf Wechat, Weibo und Toutiao zugreifen? Die werden sich totlachen. Und was ist mit VKontakte, Odnoklassniki und Habr?

Golem schreibt: “Der nun vereinbarte Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesländern ist 34 Seiten lang. Demnach ist die Herausgabe von Passwörtern, die in der Regel gehasht vorliegen, weiterhin an den Straftatenkatalog der Onlinedurchsuchung geknüpft.”

Onlinedurchsuchung. Wenn ich allein das Wort höre, schwillt mir schon der Kamm. (Zwischenfrage: wie macht man die?) Es geht aber nicht nur um Passwörter: “Weiter kritisiert der Verband der Internetwirtschaft scharf, dass Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten gleichermaßen dazu verpflichtet werden sollen, sämtliche unternehmensinterne Daten zur Verfügung stellen, um Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden Informationen zu Passwörtern und anderen Zugangsdaten zu liefern.”

Ich bin mal gespannt, wie das technisch umgesetzt werden soll und was passiert, wenn ein Betroffener dagegen klagte. Ich vermute ganz stark, das Gesetz würde dann auch vom Bundesverfassungsgericht in die Tonne getreten.


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